LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN National

I. Geltungsbereich, Ausschließliche Gültigkeit, Künftige Geschäfte
Diese Bedingungen gelten für alle, im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte über Lieferungen der J. Häuslschmid GmbH, Mayerhofen 2, 84529 Tittmoning ("HÄUSLSCHMID"), an Unternehmer in Deutschland ("KUNDEN") ausschließlich, sofern nicht nach Maßgabe dieser Bedingungen etwas anderes vereinbart ist.

II. Vertragsschluss, Schriftform, Termine, Lieferung, Erfüllungsort, Eigentumsvorbehalt, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt, Verzug

  1. HÄUSLSCHMIDs Angebote sind freibleibend. Lieferverträge kommen durch eine schriftliche Annahme, Auftragsbestätigung oder Rechnung von HÄUSLSCHMID zustande, jedoch spätestens mit Annahme der Lieferung durch den KUNDEN. Abweichungen von diesen Bedingungen bei Vertragsschluss müssen schriftlich erfolgen.
  2. Angaben über Termine, Lieferfristen und Mengen sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch HÄUSLSCHMID setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Pflichten und Obliegenheiten durch den KUNDEN voraus.
  3. Lieferungen erfolgen Ex Works (INCOTERMS 2000); Erfüllungsort ist der Sitz von HÄUSLSCHMID. HÄUSLSCHMID ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den KUNDEN nicht unzumutbar sind.
  4. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von HÄUSLSCHMID. Der KUNDE ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung aller Forderungen von HÄUSLSCHMID ab. Der KUNDE ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Solange HÄUSLSCHMID Eigentümerin der Vorbehaltsware ist, ist HÄUSLSCHMID bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen.
  5. Im Falle des Lieferverzugs kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist (mindestens zwei Wochen) gesetzt hat. Hiervon ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund ausgebliebener Selbstbelieferung mit bestellten Waren oder Leistungen aus von HÄUSLSCHMID nicht zu vertretenden Gründen und höherer Gewalt (z.B. Streik, plötzliche Importbeschränkungen, etc.). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte oder gesetzte Fristen/Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung jedoch zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

III. Preise, Zahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Grundlage der zum Vertragsschluss aktuellen Preisliste zzgl. etwaiger Kosten für den Versand und gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Der Kaufpreis wird sofort fällig und ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen.
  3. Gegen Ansprüche von HÄUSLSCHMID kann der KUNDE nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Zurückbehaltungsrechte erklären oder aufrechnen.

IV. Untersuchungspflicht, Gewährleistung
Die Gewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen.

  1. Der KUNDE muss seinen Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachkommen. Offensichtliche Mängel sind HÄUSLSCHMID unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind HÄUSLSCHMID unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen.
    Gewährleistungsansprüche (mit Ausnahme des Schadensersatzes) verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks.
  2. Die Nacherfüllung erfolgt durch Ersatzlieferung und kann innerhalb einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Ort der Nacherfüllung ist der ursprüngliche Lieferort; Ein- und Ausbau sowie die dafür erforderlichen Kosten sind im Rahmen der Nacherfüllung nicht geschuldet. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach drei erfolglosen Versuchen der Nacherfüllung zu erklären. Die Haftung HÄUSLSCHMIDs richtet sich ausschließlich nach Ziffer V.

V. Haftung

  1. Für etwaige Schäden haftet HÄUSLSCHMID unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE vertrauen durfte (nachfolgend "Kardinalpflicht"), ist die Haftung von HÄUSLSCHMID auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Dies ist maximal der Auftragswert.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet HÄUSLSCHMID nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des KUNDEN ist hiermit nicht verbunden.
  4. Soweit die Haftung von HÄUSLSCHMID ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  5. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und Gewährleistung verjähren Schadenersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung von HÄUSLSCHMID beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

VI. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen HÄUSLSCHMID und dem KUNDEN ist das am Sitz von HÄUSLSCHMID zuständige Gericht. HÄUSLSCHMID ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an jedem anderen rechtlich zuständigen Gericht zu verklagen.

Stand: März 2021

LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN International

I. Anwendungsbereich, Ausschließliche Gültigkeit, Künftige Geschäfte
Diese Bedingungen gelten für alle, im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte über Lieferungen der J. Häuslschmid GmbH, Mayerhofen 2, 84529 Tittmoning ("HÄUSLSCHMID"), an Unternehmer im Ausland ("KUNDEN") ausschließlich, sofern nicht nach Maßgabe dieser Bedingungen etwas anderes vereinbart ist.

II. Vertragsschluss, Schriftform, Termine, Lieferung, Erfüllungsort, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt, Verzug

  1. HÄUSLSCHMIDs Angebote sind freibleibend. Lieferverträge werden schriftlich geschlossen, kommen jedoch spätestens mit Annahme der Lieferung durch den KUNDEN zustande. Abweichungen von diesen Bedingungen bei Vertragsschluss müssen schriftlich erfolgen.
  2. Angaben über Termine, Lieferfristen und Mengen sind unverbindlich. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch HÄUSLSCHMID setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Pflichten und Obliegenheiten durch den KUNDEN voraus; HÄUSLSCHMID kann Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Soweit einschlägig, beginnt eine Lieferfrist frühestens mit Nachweis der Sicherheitsbestellung durch den KUNDEN gemäß Ziffer IV. dieser Bedingungen.
  3. Lieferungen erfolgen Ex Works (INCOTERMS 2000); Erfüllungsort ist der Sitz von HÄUSLSCHMID. HÄUSLSCHMID ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den KUNDEN nicht unzumutbar sind.
  4. Im Falle des Lieferverzugs kann der KUNDE vom Vertrag zurücktreten, wenn er eine angemessene Nachfrist (mindestens zwei Wochen) gesetzt hat. Hiervon ausgenommen sind Lieferverzögerungen aufgrund ausgebliebener Selbstbelieferung mit bestellten Waren oder Leistungen aus von HÄUSLSCHMID nicht zu vertretenden Gründen und höherer Gewalt (z.B. Streik, plötzliche Importbeschränkungen, etc.). In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte oder gesetzte Fristen/Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung jedoch zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.

III. Preise, Zahlung, Zurückbehaltung, Aufrechnung

  1. Die Lieferung erfolgt auf Grundlage der zum Vertragsschluss aktuellen Preisliste zzgl. etwaiger Kosten für den Versand (gegebenenfalls zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer).
  2. Der Kaufpreis wird sofort fällig und ist spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu zahlen. Der Verzugszins für Entgeltforderungen beträgt acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
  3. Gegen Ansprüche von HÄUSLSCHMID kann der KUNDE nur wegen/mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen Zurückbehaltungsrechte erklären oder aufrechnen.

IV. Sicherheit
Der KUNDE stellt ab einem Warenwert von EUR 30.000,00 und auf Verlangen HÄUSLSCHMIDs zur Sicherung des Kaufpreisanspruches eine unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Zahlungsgarantie eines europäischen Geldinstitutes oder ein Akkreditiv (Letter of Credit).

V. Untersuchungspflicht, Gewährleistung, Haftung

  1. Der KUNDE wird die Ware unverzüglich nach Lieferung untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung, andere Mängel 10 Tage nach Entdeckung unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich gegenüber HÄUSLSCHMID rügen und erklären, welche Ansprüche er geltend macht.
  2. Der Kunde hat eine angemessene Nachfrist von mindestens 10 Tagen zur Mängelbehebung einzuräumen. Bei geringfügigen Mängeln kommt statt der Mängelbehebung lediglich die Minde-rung in Betracht. Die Mängelbehebung erfolgt durch Ersatzlieferung. Ort der Mängelbehebung ist der ursprüngliche Lieferort; Ein- und Ausbau sowie die Übernahme der dafür erforderlichen Kosten sind im Rahmen der Mängelbehebung nicht geschuldet.
  3. Eine wesentliche Pflichtverletzung ist bei Mängeln nur anzunehmen, wenn die gelieferte Ware für den Kunden überhaupt nicht verwendbar ist; auch in solchen Fällen hat der KUNDE eine Nachfrist zur Mängelbehebung zu setzen.
  4. Die Aufhebung des Vertrages ist nur und spätestens innerhalb von zehn Tagen nach drei erfolglosen Versuchen der Mängelbehebung zu erklären.
  5. HÄUSLSCHMID haftet nicht für Pflichtverletzungen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen oder die nicht mindestens auf grober Fahrlässigkeit beruhen oder nicht wesentlich sind. Die für HÄUSLSCHMID vorhersehbare Höhe eines Schadens beläuft sich – sofern nicht seitens des KUNDEN schriftlich ein anderslautender Hinweis spätestens 10 Tage nach der Bestellung erfolgt ist – maximal auf den einfachen Kaufpreis der Ware für mangelbedingten Minderwert und mangelbedingte Kosten, für entgangenen Gewinn und Geschäftseinbußen, sowie für Haftungsschäden und Mangelfolgeschäden. Schadensersatzansprüche des KUNDEN verjähren in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht in Fällen von Vorsatz, Garantien, der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Produkthaftung.

VI. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  1. Alle Rechtsbeziehungen zwischen HÄUSLSCHMID und dem KUNDEN unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter ausdrücklicher Einbeziehung des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen HÄUSLSCHMID und dem KUNDEN ist das am Sitz von HÄUSLSCHMID zuständige Gericht. HÄUSLSCHMID ist jedoch berechtigt, den KUNDEN auch an jedem anderen rechtlich zuständigen Gericht zu verklagen oder, als Klägerin anstelle der Anrufung eines ordentlichen Gerichts zur endgültigen bindenden Entscheidung ein Schiedsgericht nach den Regeln der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS) anzurufen; der Ort eines solchen Schiedsverfahrens ist München und die Sprache des Schiedsverfahrens ist Englisch.

Stand: März 2021

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